Impressum

 

Krempuls Montagetechnik GmbH
Geschäftsführer:  Rüdiger Krempuls
Luginsland 11A

67547 Worms

Kontakt
Telefon: 06241 / 309 7009
Telefax: 06241 / 309 7012
E-Mail: krempuls.montagetechnik@krempuls.de

 

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Worms
Registernummer: HRB 12130
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 197 478 836

 

 

Krempuls CAD & Plot Office GmbH
Geschäftsführer:  Heike Krempuls
Luginsland 11A

67547 Worms

Kontakt
Telefon: 06241 / 309 7009
Telefax: 06261 / 309 7012
E-Mail: krempuls.cadplotoffice@krempuls.de

 

Registereintrag
Eintragung im Handelsregister
Registergericht: Worms
Registernummer: HRB 47016

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:
DE 308 408 047

 

Online-Streitbeilegung gemäß Artikel 14 Abs. 1  ODR-VO

 

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Streitbelegung bereit,

die Sie wie folgt erreichen können:

Die Streitbeilegungsplattform erreichen Sie unter folgendem Link: www.ec.europa.eu/consumers/odr

Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an dem

Streitschlichtungsverfahren teilzunehmen.

 

 

Haftungsausschluss

 

A. Inhalt des Onlineangebotes

Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH übernehmen keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern seitens Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH behalten es sich ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

B. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches von Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH von den Inhalten Kenntnis hat und es uns technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.

Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH erklären hiermit ausdrücklich, dass zum Zeitpunkt der Linksetzung keine illegalen Inhalte auf den zu verlinkenden Seiten erkennbar waren. Auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung, die Inhalte oder die Urheberschaft der gelinkten/verknüpften Seiten haben Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH keinerlei Einfluss. Deshalb distanzieren wir uns hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten /verknüpften Seiten, die nach der Linksetzung verändert wurden. Diese Feststellung gilt für alle innerhalb des eigenen Internetangebotes gesetzten Links und Verweise sowie für Fremdeinträge in von Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH eingerichteten Gästebüchern und Mailinglisten. Für illegale, fehlerhafte oder unvollständige Inhalte und insbesondere für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung solcherart dargebotener Informationen entstehen, haftet allein der Anbieter der Seite, auf welche verwiesen wurde, nicht derjenige, der über Links auf die jeweilige Veröffentlichung lediglich verweist.

 

C. Urheber- und Kennzeichenrecht

Die Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH sind bestrebt, in allen Publikationen die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu beachten, von uns selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zu nutzen oder auf lizenzfreie Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internetangebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer. Allein aufgrund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, von der Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH selbst erstellte Objekte bleibt allein bei der Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH. Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumente, Videosequenzen und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten  Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung der  Krempuls Montagetechnik GmbH/Krempuls CAD & Plot Office GmbH nicht gestattet.

 

 

D: Rechtswirksamkeit dieses Haftungsausschlusses

Dieser Haftungsausschluss ist Teil des Internetangebotes der Krempuls Montagetechnik GmbH/KrempulsCAD & Plot Office GmbH. Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

AGB´s für CAD & Plot Office GmbH - Krempuls Folientechnik

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§ 1 Anwendungsbereich, Unwirksamkeit anderer AGB
Für die Geschäftsbeziehungen zwischen Krempuls Folientechnik und deren Vertragspartnern gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Krempuls Folientechnik (nachfolgend AGB). Sie gelten durch Auftragserteilung ab anerkannt und finden auch bei zukünftigen Verträgen Anwendung. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen der Vertragspartner oder Dritter werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich durch Krempuls Folientechnik zugestimmt.


§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote
Angebote im Sinne dieser AGB sind alle Beschreibungen von Produkten und Dienstleistungen die Krempuls Folientechnik für Dritte in deren Auftrag herzustellen oder auszuführen anbietet und die in Textform abgefasster individueller Preis- und Leistungsbeschreibungen an einen bestimmten
Empfänger übermittelt werden. Die Angebote von Krempuls Folientechnik sind freibleibend. Die im Angebot und den dazu gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie z.B. Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten sind unverbindlich. Nachträgliche Änderungen der Leistungsbeschreibung und/oder Preise bleiben vorbehalten.

2. Bindung an den Auftrag
Aufträge im Sinne dieser AGB sind bindende Anträge des Auftraggebers auf Abschluss eines Vertrages auf Grundlage des zuvor erteilten Angebotes. Aufträge können schriftlich per Post, per E-Mail oder mündlich erteilt werden. Dem Auftrag steht die Übersendung von Unterlagen des Auftraggebers in jeglicher Form - insbesondere durch elektronische Übermittlung oder auf
Datenträgern - gleich, wenn der Wille erkennbar ist, dass nach diesen Daten Sachen in einer bestimmten Quantität und Qualität hergestellt werden sollen.

3. Annahme des Auftrages
Der Vertrag ist zustande gekommen, wenn der Auftrag bei Krempuls Folientechnik eingegangen ist und durch Krempuls Folientechnik angenommen wurde. Für die Annahme des Auftrages genügt die Absendung einer Auftragsbestätigung oder der Beginn der mit der Auftragsausführung verbundenen Arbeiten. Mit der Auftragserteilung verzichtet der Auftraggeber im Sinne von §151 BGB auf eine Erklärung von Krempuls Folientechnik über die Annahme seines Auftrages.

4. Kennzeichnung
Krempuls Folientechnik behält sich das Recht vor, seinen Firmentext, sein Firmenzeichen oder seine Betriebskennnummer auf Werken und Lieferungen aller Art anzubringen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interese hat.

§ 3 Haftung des Auftraggebers
1. Nachgeschaltete Auftraggeber

Bei Aufträgen, bei denen der Auftraggeber seinerseits verpflichtet ist, an Dritte zu leisten, tritt der Auftraggeber an Krempuls Folientechnik seine Ansprüche aus dem vorgeschalteten Auftragsverhältnis gegenüber dem Dritten ab. Krempuls Folientechnik ist berechtigt Auskunft über das vorgeschaltete Vertragsverhältnis zu erlangen und die Abtretung gegenüber dem Dritten anzuzeigen.

2. Auftraggeber und Rechnungsempfänger
Bei Bestellungen auf Rechnung Dritter - egal ob im eigenen oder fremden Namen - gehen Auftraggeber und Rechnungsempfänger gemeinschaftlich als Auftraggeber. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner.

§ 4 Prüfausdrucke
1. Prüfausdrucke von gelieferten Daten
Der Auftraggeber hat die Pflicht von übergebenen Daten einen Ausdruck auf Papier beizufügen. Maßgeblich für die Art und Güte der von Krempuls Folientechnik geschuldeten Leistung, ist die Art und Güte dieses Ausdrucks zum Zeitpunkt des Zugangs bei Krempuls Folientechnik. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Ausdruck per E-Mail übermittelt wird.
2. Unverbindlichkeit der Prüfausdrucke
Datenausdrucke des Auftraggebers oder andere von ihm zur Verfügung gestellte Muster dienen lediglich der Prüfung der Daten, haben jedoch für die Ausführung durch Krempuls Folientechnik keinerlei Verbindlichkeit.
3. Prüfausdrucke durch Krempuls Folientechnik
Prüfausdrucke werden nur verbindlich anerkannt, wenn sie von Krempuls Folientechnik aus eigenen Datensätzen erstellt bzw. angedruckt / geplottert und vom Auftraggeber genehmigt wurden. Der Auftraggeber
kann von Krempuls Folientechnik gegen besondere Vergütung die Erstellung eines Ausdrucks oder Musters verlangen. Eine Verbindlichkeit von Mustern - auch bei den durch Krempuls Folientechnik
erstellten Muster - ist technisch bedingt ausgeschlossen.

§ 5 Freigabe
1. Imprimatur
Die Druckfreigabe ( Imprimatur ) gilt grundsätzlich schon mit der Übersendung der Druckdaten alserteilt.


2. Freigabe nach Andruck / Plott / Muster
Ist Krempuls Folientechnik mit der Herstellung eines Andrucks / Plott / Musters beauftragt, so gilt die Imprimatur als erteilt, wenn der Auftraggeber ihr nach Kenntnisnahme des Andrucks / Plott / Musters
nicht unverzüglich widerspricht.
3. Gefahrübergang nach Imprimatu
Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Freigabe anschließendenFertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle somstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.


§ 6 Besondere Vergütungen
1. Vergütungen bei Änderung des Auftrags
Nach Auftragsannahme durch Krempuls Folientechnik vom Auftraggeber veranlasste Änderungen des Auftrages gelten ab Kündigung des bisherigen Vertragsverhältnisses. Die Rechte der Krempuls Folientechnik aus dem ursprünglichen, gekündigten Vertragsverhältnis bestimmen sich nach § 649 BGB.
2.Vergütung von Vor- und Nebenarbeiten
Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke / Plotts, Korrekturabzüge, Proofs, Änderung angelieferter oder übertragener Daten ähnliche Vorarbeiten die vom Auftraggeber veranlasst sind, sind grundsätzlich vergütungspflichtig. Gleiches gilt für elektronische Datenübermittlungen.
3. Vergütung von Vorarbeiten ohne Auftrag
Krempuls Folientechnik ist nicht verpflichtet, jedoch berechtigt, notwendige Vorarbeiten - insbesondere Arbeiten an den Druckdaten - ohne Rücksprache mit dem Auftraggeber selbstständig auszuführen, wenn dies in dessen unterstelltem Interesse hegt oder der Einhaltung des vereinbarten Fertigstellungstermins des Auftrages dient. Solche Arbeiten werden nach Ihrem jeweiligen zeitlichen Aufwand berechnet. Entstehen dem Auftraggeber hierdurch Mehrkosten, die zehn vom Hundert der
vereinbarten Gesamtvergütung für den Auftrag übersteigen, bedarf die Ausführung dieser Vorarbeiten der Zustimmung des Auftraggebers.
4. Vergütung bei vorzeitiger Vertragsbeendigung
Kommt es zum Vertragsrücktritt oder Kündigung des Vertrages durch Krempuls Folientechnik aus wichtigem Grunde, so steht Krempuls Folientechnik Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu, mindestens sind die von Krempuls Folientechnik ab Auftragsannahme bereits erbrachten Leistungen zuvergüten.
5. Versandkosten
Kosten der Verpackung, Fracht, Portogebühren, etwaige Versandversicherungen und sonstige Versandkosten sind Krempuls Folientechnik stets gesondert zu vergüten und nicht im Angebotspreis
enthalten.

§ 7 Grundsätze der Auftragsausführung
1. Handelsbrauch
Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Werbe- und Druckindustrie ( z.B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.
2. Haftung des Auftraggebers für die DatenKrempuls Folientechnik führt alle Aufträge, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, auf der
Grundlage der vom Auftraggeber angelieferten Daten aus. Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten, auch wenn Datenübertragungs- oder
Datenträgerfehler vorliegen, diese aber nicht von Krempuls Folientechnik zu verantworten sind. Krempuls Folientechnik ist zur inhaltlichen Überprüfung der gelieferten Daten nicht verpflichtet.
3. Datensicherheit
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neusten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme gegen Computerviren einzusetzen. Krempuls Folientechnik haftet nicht für den Verlust oder das Ausspionieren vertraulicher Daten bei der Versendung vonDaten über das Internet oder per E-Mail.
4. Datensicherung
Die Datensicherung von Krempuls Folientechnik übergebenen Daten obliegt allein dem Auftraggeber. Krempuls Folientechnik ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, Kopien anzufertigen.
5. Auftragsvergabe
Krempuls Folientechnik ist berechtigt, sich zur Erfüllung der abgeschlossenen Verträge Dritter zu bedienen und ist nicht verpflichtet, Aufträge höchst persönlich zu erfüllen.

§ 8 Fertigstellungstermine
1. Unverbindlichkeit geplanter Fertigstellungstermine
Im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannte Termine für die Auftragsfertigstellung sind, soweit nicht gesondert vertraglich vereinbart ab voraussichtliche Fertigstellungstermine unverbindlich.
2. Fixtermine
Fixtermine für die Auftragsfertigstellung sind nur gültig, wenn sie von Krempuls Folientechnik schriftlich als Fixtermin bestätigt werden.
3. Rechtsfolgen der Nichteinhaltung von Fixterminen
Die Nichteinhaltung von Fixterminen berechtigt den Auftraggeber zur sofortigen kostenfreien Kündigung des Vertrages, jedoch kann Krempuls Folientechnik die bis zu diesem Zeitpunkt vom Auftraggeber bestellten und bereits abgenommenen Lieferungen oder Leistungen berechnen.
Zusätzlich haftet Krempuls Folientechnik für etwaige Schäden, die dem Auftraggeber durch die Nichteinhaltung des Fixtermins entstehen, nur bis zur Höhe des Auftragswertes. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Höhere Gewalt
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höhere Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse, die die Fertigstellung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und nicht von Krempuls Folientechnik zu vertreten sind ( hierzu zählen insbesondere Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, behördliche Anordnungen, Nichterteilung von Aus-, Ein- oder Durchfuhrgenehmigungen, nationale Maßnahmen
zur Beschränkung des Handelsverkehrs, Streik, Aussperrung und sonstige Betriebsstörungen jeglicher Art sowie Verkehrstörungen - gleichgültig ob diese Ereignisse bei Krempuls Folientechnik, deren
Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), berechtigen Krempuls Folientechnik, die Lieferung bzw.Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben
oder vom Vertrag - soweit noch nicht erfüllt - ganz oder teilweise zurückzutreten. Eine Haftung durch
Krempuls Folientechnik ist in diesen Fällen auch bei Vereinbarung eines Fixtermins ausgeschlossen.

§ 9 Versand
1. Holschuld des Auftraggebers
Hinsichtlich der von Krempuls Folientechnik hergestellten Waren und erbrachten Leistungen ist der Auftraggeber zur Abholung verpflichtet.
2. Gefahrenübergang beim Versand
Soll das geschuldete Werk ausgeliefert oder vom Auftraggeber eingebrachte Gegenstände in dessen Auftrag zurückgesandt werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person, die unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt auszuwählen ist, übergeben worden ist.
3. Versicherung des Frachtführers
Für den Versand gelten die jeweiligen Speditionsbedingungen des Frachtführers. Das Versandgut ist dabei unabhängig von seinem tatsächlichen Wert nur in üblichem Umfang zu dem jeweils geringsten
versicherbaren Wert versichert. Zusätzliche Versicherungen und höhere Versicherungs- summen werden durch Krempuls Folientechnik nur auf schriftlichen Wunsch des Auftraggebers abgeschlossen und gehen zu dessen Lasten.
4. Abtretung der Ansprüche gegen den Frachtführer
Etwaige Regressansprüche gegen das mit der Auslieferung bzw. dem Versand beauftragte Unternehmen, egal aus welchem Grunde, tritt Krempuls Folientechnik hierdurch vorsorglich an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber nimmt die Abtretung hierdurch an und wird diese Ansprüche nach bestem Wissen und Gewissen mit geschäftsüblicher Sorgfalt verfolgen.


§ 10 Rechnungslegung und Zahlung
1. Rechnungslegung, Fälligkeit
Die Vergütung von Krempuls Folientechnik ist nach der jeweils getroffenen Vereinbarung zu zahlen. Die Rechnung geht am 3 Werktag nach Aufgabe zu Post als zugestellt, wobei das Datum der Rechnung dem Tag der Abgabe zur Post entspricht. Ohne gesonderte Vereinbarung ist die
berechnete Vergütung rein netto mit Skontoabzug nach 5 Werktagen nach Rechnungsdatum fällig.
2. Zurückbehaltungsrecht bei Nichtzahlung
Wenn sich der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung von Krempuls Folientechnik in Verzug befindet ist Krempuls Folientechnik berechtigt, auch bezüglich anderweitiger Forderungen des Auftraggebers aus anderweitigem Vertragsverhältnissen ein Zurückhaltungsrecht diesem gegenübergeltend zu machen.
3. Aufrechnungsverbot
Der Auftraggeber kann nur mit seitens von Krempuls Folientechnik anerkannte oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben.

§ 11. Eigentumsvorbehalt
Das von Krempuls Folientechnik erstellte Werk oder die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Krempuls Folientechnik. Zur Weiterveräußerung ist der Auftraggeber nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung hierdurch an Krempuls Folientechnik ab. Krempuls Folientechnik nimmt die Abtretung
hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Auftraggeber verpflichtet, den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen. Übersteigt der Wert der für Krempuls Folientechnik bestehenden
Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 vom Hundert, so Krempuls Folientechnik auf Verlangen des Auftraggebers oder eines durch die Überbesicherung beeinträchtigen Dritten insoweit die Freigabe von Sicherheiten nach eigener Wahl verpflichtet. Bei Be- oder Verarbeitung gelieferter und im Eigentum Dritter stehender Waren ist Krempuls Folientechnik als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und erwirbt in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Be- und Verarbeitung beteiligt, ist Krempuls Folientechnik auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das so erworbene
Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.

§ 12. Sachmängelhaftung / Gewährleistung
1. Wenn Krempuls Folientechnik seine Produkte ausschließlich auf der Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Daten, unabhängig von deren Beschaffenheit herstellt, übernimmt Krempuls Folientechnik keine Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit dieser Daten beruhen. Ene Gewährleistung durch Krempuls Folientechnik entfällt insbesondere in allen Fällen, in denen die Beschaffenheit der Daten oder die Art ihrer Erstellung von den Anforderungen abweichen, die von
Krempuls Folientechnik an Datenvorlagen gestellt werden, namentlich für Daten des RGB-Farbraums, Daten, die Farbprofile beinhalten, Daten mit zu geringer Auflösung sowie Daten mit fehlenden, defekten bzw. nicht eingebetteten Schriften.
2. Gewährleistungsausschluss bei fehlendem Prüfausdruck
Hat der Auftraggeber keinen Ausdruck der Daten zur Verfügung gestellt und auch keinen durch Krempuls Folientechnik erstellten Ausdruck abgenommen, so ist Krempuls Folientechnik von jeglicher Haftung
frei, soweit der Fehler durch eine Prüfung seitens des Auftraggebers oder einen Ausdruck der übermittelten Daten vermeidbar gewesen wäre.
3. Gewährleistung in besonderen Fällen
Krempuls Folientechnik übernimmt Gewährleistung für Mängel, die auf der Beschaffenheit der Daten beruhen, in all den Fällen, in denen diese Daten im Rahmen des Auftrages von Krempuls Folientechnik
selbst erstellt wurden oder in denen Krempuls Folientechnik selbst oder auf Wunsch des Autraggebers dessen Daten verändert hat oder in denen die mangelnde Eignung der vom Auftraggeber bereitgestellten Druckdaten offensichtlich ist.
4. Prüfpflicht des Auftraggebers bei Empfang des Werkes
Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit des gelieferten Werkes sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Falle unverzüglich zu prüfen. Beanstandungen wegen offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von drei Werktagen nach Empfang der Warezulässig, spätestens danach gilt die Leistung als abgenommen. Geringfügige und für die Verwendbarkeit der Ware unwesentliche Abweichungen vom Vertrag ändern an der Vertragsgemäßheit der Ware nichts und können nicht beanstandet werden.
5. Sachmängel eines Teils der Lieferung
Mängel eines Teils des gelieferten Werkes oder der Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
6. Verjährung der Mängelansprüche
Mängelansprüche bei Leistungen, die Krempuls Folientechnik für den Geschäftsbetrieb des Auftraggebers erbracht hat, verjähren nach 3 Monaten, beginnend mit der Abnahme.
7. Mängelansprüche bei vom Auftraggeber gelieferten Waren
Krempuls Folientechnik haftet nicht für die Mangelfreiheit von Waren und Produkten, die zur Weiterverarbeitung seitens des Auftraggebers oder eines vom Auftraggeber beauftragten Dritten zur Verfügung gestellt worden sind.

§ 13. Gewerbliche Schutzrechte / Urheberrecht
1. Copyright
An kreativen Leistungen, die von Krempuls Folientechnik erbracht wurden, insbesondere an von Krempuls Folientechnik entwickelten grafischen Entwürfen, Bild- und Tonaufnahmen, Layouts etc., behält Krempuls Folientechnik alle Rechte. Der Auftraggeber vergütet mit dem Entgelt für diese Arbeiten nur die erbrachte Arbeitsleistung selbst, nicht jedoch die Rechte am geistigen Eigentum, insbesondere nicht das Recht der weiteren Vervielfältigung. Das Copyright kann dem Auftraggeber oder einem Dritten gegen Entgelt übertragen werden, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Die Rechte gehen in diesem Falle erst mit der Bezahlung des vereinbarten Entgelts in das Eigentum des Auftraggebers bzw. des Dritten über.
2. Haftung des Auftraggebers für Verletzung der Rechte Dritter
Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Auftraggeber stellt Krempuls Folientechnik hiermit von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.

§ 14. Eingebrachte Sachen
1. Von Dritten oder dem Auftraggeber eingebrachte oder übersandte Sachen, insbesondere Vorlagen, Daten und Datenträgern, werden im Rahmen der Auftragsanbahnung ebenso wie zur Auftragsdurchführung mit der gebotenen Sorgfalt behandelt und verwahrt. Eine Haftung durch
Krempuls Folientechnik für Beschädigungen oder Verlust ist jedoch ausgeschlossen, wenn sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart oder Krempuls Folientechnik ein Verschulden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz trifft.
2.Dem Auftraggeber zustehende Sachen, insbesondere Daten und Datenträger, werden von Krempuls Archivierungsauftrag Folientechnik nur nach schriftlicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Fertigstellung ( Auftragsabschluss ) hinaus archiviert. Sollen diese Sachen versichert
werden, so hat dies der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 15. Datenschutz
1. Speicherung personenbezogener Daten
Die im Wege der Geschäftsanbahnung aufgenommenen und die zur Auftragsdurchführung notwendigen Daten werden bei Krempuls Folientechnik in elektronischer Form gespeichert. Krempuls Folientechnik ist berechtigt, die Daten weiter zu verarbeiten und im Rahmen der Bearbeitung schriftliche Auszüge daraus anzufertigen.
2. Weitergabe von Daten
Krempuls Folientechnik ist berechtigt, zum Zwecke der Vertragsdurchführung gespeicherte personenbezogene Daten unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen an Dritte -
insbesondere Kreditinstitute, Kreditschutzorganisationen und Inkassounternehmen - weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung oder der Sicherung berechtigter Interessen von Krempuls Folientechnik dient.
3. Löschung der Daten
Krempuls Folientechnik löscht personenbezogene Daten auf schriftlichen Antrag des Berechtigen. Die Löschung findet unverzüglich nach Eingang des Antrages bei Krempuls Folientechnik statt. Im Falle von Daten, die im Rahmen der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung elektronisch gespeichert sind, findet die Löschung unverzüglich nach Ablauf der durch Rechtsvorschriften bestimmten Mindestaufbewahrungsfristen statt.

§ 16. Schlussbestimmungen
1. Anwendbares Recht
Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung
2. Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand sind, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist oder im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand hat, für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und
Rechtsstreitigkeiten Worms.
3. Salvatorische Klausel
Durch die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In allen Fällen der Unwirksamkeit gilt, dass eine unwirksame Bestimmung stets durch eine solche zu ersetzen ist, die dem wirtschaflichen Sinn der unwirksamen am nächsten kommt, aber wirksam ist.
Stand 04/2019

 

Webdesign und Konzeptumsetzung:

Verantwortlicher i.S.d. § 55 Abs. 2 RStV: 

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